Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung: Zu dem Mobiliar und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden und sind vom Mieter angemessen zu entschädigen. Fehlende oder defekte Inventargegenstände werden dem Mieter voll verrechnet. Es dürfen keine Nägel und Schrauben angebracht werden. Das Beschriften der Wände ist nicht gestattet. Wenn der Vermieter nach der oben genannten Mietzeit feststellt, dass Geschirr oder andere Gegenstände beschädigt wurden oder fehlen, so kann er zu einem späteren Zeitpunkt die Mängel noch in Rechnung stellen.

 

Vertragsrücktritt: 

Wird oder kann der Mieter den vertraglich vereinbarten Aufenthalt nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins und den Nebenkosten, abzüglich der Bettwäsche und Endreinigung haftbar, sofern nicht eine anderweitige, gleichwertige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Die Gefahr vor der Erfüllung des Vertrags übergeht auf den Mieter, auch infolge «höherer Gewalt». Wird die vereinbarte Mietzeit nicht eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Mietzeit zu entrichten.

 

 

Nachtruhe in der Gemeinde Tujetsch und im Dorf Tschamut ab 22.00 Uhr.