Allgemeine Geschäftsbedingungen

Endreinigung: Der Mieter verpflichtet sich, das Haus und die benutzte Umgebung während dem Aufenthalt sauber zu halten und nach aktuellem Reinigungsplan des Vermieters, die Küche im gleichen Zustand wie bei Annahme, zu verlassen. Details und Anweisungen dazu, stellen wir Ihnen kurz vor Anreise zu. Die Schluss- und eine allfällige Zusatzreinigung seitens des Vermieters wird in Rechnung gestellt.

 

Entsorgung: Dem Mieter werden die anfallenden Kosten für nicht entsorgten Abfall in Rechnung gestellt. Die Entsorgungsstation finden Sie in Sedrun (beim Gemeindehaus).

 

Elektrizität-/Wasser: Die effektiven Strom- und Wasserverbrauchskosten während der gebuchten Aufenthaltszeit gehen zu Lasten des Mieters, sofern unter den Nebenkosten nichts anderes vermerkt ist.

 

Putzmaterial: Küchentücher, Bodenlumpen, Abwaschlumpen, Putzmittel, WC-Papier und Kehrichtsäcke sind Sache des Mieters.

 

Allgemeine Gegenstände: Zum Mobiliar und sonstige Gegenstände ist Sorge zu tragen. Bereits vorhandene Defekte, Beschädigungen oder Mängel sind durch den Mieter bei Anreise umgehend dem Vermieter zu melden. Entstehen Beschädigungen während dem Aufenthalt, sind diese dem Vermieter sofort zu melden. Defekte / Beschädigungen oder Mängel werden nach örtlichen Handwerkerofferten dem Mieter zum Neuwert verrechnet. Fehlende oder beschädigte Inventargegenstände werden dem Mieter zum Neuwert verrechnet. Wenn der Vermieter nach der obengenannten Mietzeit feststellt, dass Gegenstände beschädigt wurden oder fehlen, so kann er diese zu einem späteren Zeitpunkt zum Neuwert in Rechnung stellen.

 

Vertragsrücktritt: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Wird, kann oder darf der Mieter den vereinbarten Aufenthalt nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den vereinbarten Mietzins und den Nebenkosten, abzüglich der Bettwäsche- und Reinigungskosten haftbar, sofern nicht eine anderweitige, gleichwertige Neuvermietung während der vorgesehenen Mietdauer durch den Mieter erfolgt. Dem Mieter ist es bewusst, dass der vereinbarte Mietzins und die Nebenkosten geschuldet sind, wenn die Unterkunft wegen höherer Gewalt und infolge behördlicher Anordnungen und Empfehlungen nicht bezogen werden kann. Die Gefahr der Erfüllung dieses Vertrages übergeht auf den Mieter.

 

Brandmeldeanlage: Sollte ein Alarm ausgelöst werden, so trägt der Mieter dafür die Verantwortung und sämtliche Kosten. (Feuerwehr, Polizei u.a.). Zusätzlich erheben wir für die Unkosten eine Pauschale von CHF 350.00. Eine defekte Plombe wird mit CHF 350.00 (neue Füllung) verrechnet.

 

Haftungsausschluss: Der Vermieter kann bei Anpassung von betrieblichen Strukturen sowie Strukturänderungen, Veräusserung des Betriebes, Konzeptionelle Veränderungen sowie bei Ereignissen in Folge höherer Gewalt und behördlichen Androhungen für bereits bestehende Mietverträge nicht haftbar (Schadenersatzansprüche) gemacht werden.  

 

Benutzung von WLAN: Der Mieter / Nutzer ist für sämtliche Aktivitäten und deren allfälligen Folgen in Zusammenhang mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten Internetverbindungen allein und vollumfänglich verantwortlich. Die Gefahr übergeht somit auf den Mieter.

 

 

Nachtruhe in der Gemeinde Tujetsch und im Dorf Tschamut ab 22.00 Uhr.

 

Stand November 2022